Fanprojekt legt Rechtsmittel gegen Hausdurchsuchung ein

7. Dez 2017

Am vergangenen Dienstag fand in Folge eines entsprechenden Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe eine Durchsuchung unserer Räumlichkeiten statt. Dies werten wir als Vertrauensverlust in und erneuten Angriff auf unsere Arbeit. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht erforderlich, bisherige Arbeitsweisen gewissenhaft auf den Prüfstand zu stellen. Solange dies nicht abgeschlossen ist, werden wir vorerst keine Auswertungen von Auswärtsspielen anfertigen oder über den Fragebogen die Sichtweise von Anhängern erfassen. Darüber hinaus werden wir die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung unserer Räumlichkeiten selbstverständlich juristisch prüfen lassen.

Das Fanprojekt Dresden verfolgt mit seiner Tätigkeit die Entwicklung und Verstetigung einer auf „Fair Play“ basierenden Alltags- und Fankultur. Nachhaltige pädagogische Arbeit kann nur dann funktionieren, wenn sie in einem geschützten Rahmen stattfinden kann. Aus Vertraulichkeit kann so Vertrauen wachsen. Die kritische Auseinandersetzung mit Fehlverhalten, aber auch die Stärkung von positiven Kräften erfordert darüber hinaus ein hohes Maß an Sensibilität und Nähe zu unserer Zielgruppe, allen jugendlichen Fußballfans.
Unsere Arbeit ist gesetzlich definiert, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach den Paragrafen 11 und 13 im Sozialgesetzbuch Acht sind vom Staat zu leisten. Diese Aufgabe übernimmt das Fanprojekt Dresden e.V. und erfüllt damit einen öffentlichen Auftrag.

Es ist ebenso Auftrag unserer Einrichtung, jugendliche Fußballfans in schwierigen Phasen zu begleiten und zu unterstützen. Auch den jetzt beschuldigten Fußballfans stehen wir daher vollumfänglich zur Seite.

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung eines der Grundprinzipien rechtsstaatlicher Strafverfahren ist.