Kurz gefasst: Gelockerte Corona-Regeln und neue Bußgelder

19. Apr 2020

Nachdem in letzter Zeit das öffentliche Leben im Zuge der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus sehr eingeschränkt war, gibt es jetzt erstmals leichte Lockerungen. Wir haben für Euch in Auszügen zusammengefasst, welche Erleichterungen es ab Montag für Menschen in Sachsen gibt.

Die Ausgangsbeschränkungen wurden wesentlich erleichtert.
Es ist wieder erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen.
Außerhalb der eigenen Wohnung sein darf man

  • alleine,
  • mit Menschen, mit denen man zusammen wohnt, oder
  • mit maximal einer Person, mit der man nicht zusammen wohnt.
  • Die Kontaktbeschränkung bleibt weiter gültig.
    Das heißt, man soll immer noch die Kontakte zu anderen Menschen, mit denen man nicht zusammen wohnt, auf das Nötigste reduzieren. Außerdem muss man weiterhin ist einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Das gilt überall außerhalb der eigenen Wohnung. Man darf außerdem nicht privat verreisen, Ausflüge weit weg machen oder Menschen besuchen, die weiter weg wohnen.

    Veranstaltungen und Versammlungen jeglicher Art bleiben weiter verboten.
    Im Einzelfall kann man eine Genehmigung bei der Stadt beantragen. Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen können mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Zur Begleitung Sterbender darf die engste Familie mit bis zu 5 Personen zusammenkommen.

    Außerdem gibt es neue Regeln zum Mundschutz:
    In Geschäften und in Bus, Bahn und Zug muss man ab Montag eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Im ganzen öffentlichen Raum ist das keine Pflicht, wird aber empfohlen. Besonders wichtig ist das dann, wenn man Kontakt zu Risikopersonen (also zu älteren und kranken Menschen) hat. Morgen (Mo.) um 11:00 Uhr werden 200.000 Schutzmasken an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses verteilt. Wenn man keine medizinische Mundschutzmaske hat, kann man auch etwas anderes nutzen, um Mund und Nase zu bedecken. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind.

    Schulen, Kitas und andere Einrichtungen:
    Die meisten Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr müssen weiter geschlossen bleiben. Dabei gibt es u.a. Ausnahmen:

  • Schulen für die Prüfungsvorbereitung,
  • Hochschulen und Berufsakademien,
  • Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung,
  • Kitas zur Notbetreuung.
  • Die Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime bleiben bestehen.
    Kulturelle Einrichtungen, Restaurants, Sportstätten und Jugendtreffs müssen weiter geschlossen bleiben.

    Außerdem gibt es einen neuen Bußgeldkatalog.
    Folgende Bußgelder drohen ab Montag bei Verstoßen gegen die neue Verordnung:

  • Unzulässige Gruppenbildung 150 €
  • Nichteinhaltung des Mindestabstandes 150 €
  • Teilnahme an nicht angemeldeten Veranstaltungen oder Ansammlungen 150 €
  • Organisieren einer nicht angemeldeten Veranstaltung 500 €
  • Verstoß gegen Geschäfts- und Betriebsuntersagung 500 € (für Chef oder Chefin)
  • Verstoß gegen Besuchsverbot 150 €
  • Achtung: Die genannten Bußgelder werden für alle Beteiligten fällig. Wenn man sich also zu acht im Park trifft, muss man nicht zusammen 150 € zahlen, sondern jeder Beteiligte muss 150 € zahlen. Insgesamt muss die Gruppe also 1200 € zahlen. Außerdem wichtig: Die hier genannten Summen gelten jeweils für den ersten Verstoß. Bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich das Bußgeld.

    Bei einem fahrlässigen Begehung oder bei geringfügigen Verstößen soll Verwarngeld in Höhe von 50 Euro ausgesprochen werden.

    Diese neuen Regeln gelten ab Montag bis einschließlich zum 3. Mai.

    Wenn man Fragen zu den Regeln hat kann man diese Nummer anrufen: 0800 1000214
    (Mo bis Fr 7-18 Uhr, Sa und So 12-18 Uhr).

    Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund.

    Euer FP-Team