Kurz gefasst: Soforthilfe für Sportvereine

23. Apr 2020



Der Freistaat Sachsen unterstützt Sportvereine mit bis zu 10.000 € Soforthilfe zur Existenzsicherung. Insgesamt stehen hier 10 Mio. € zur Verfügung.

Voraussetzung für die Soforthilfe ist

  • dass der Verein zum 15. März ordentliches Mitglied des Landessportbund Sachsen war und
  • dass der Verein in geeigneter Weise nachweist, dass ihm durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des Corona-Virus Einnahmeverluste und/oder zusätzliche Kosten entstanden sind und der Zuschuss zur Deckung dieser Kosten dient.
  • Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Eigenerklärung des antragstellenden Vereines. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

    Anträge auf Förderung können beim Landessportbund Sachsen, Postfach 100952, 04009 Leipzig eingereicht werden. (Mail: [email protected])

    Weitere Infos findet ihr hier. Neben dem Zuschuss zur Existenzsicherung sind auch Liquiditätsdarlehen von bis zu 500.000 € für Sportvereine, Trägervereine von Sport-und Sportleiterschulen sowie ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen ermöglicht. Hier stehen weitere 10 Mio. € zur Verfügung.