Kurz gefasst, Teil 2: Bußgeldkatalog und Verlängerung der Ausgangsbeschränkung

31. Mrz 2020

Zusätzlich zu den Ausgangsbeschränkungen hat Sachsen jetzt einen Bußgeldkatalog erlassen. Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, welche Strafe es für welchen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung gibt. Außerdem wurde die Ausgangsbeschränkung bis 20. April verlängert. Der Bußgeldkatalog tritt in Kraft ab dem 01. April. Er gilt in ganz Sachsen.

Folgende Bußgelder wurden heute benannt:

  • Verlassen der Wohnung/des Hauses ohne triftigen Grund: 150 €
  • Verstoß gegen Besuchsverbot von Krankenhaus oder Pflegeheim: 500 €
    (Betrifft die Besucher)
  • Besucher in ein Krankenhaus oder Pflegeheim hereinlassen: 500 bis 1000 €
    (Betrifft die Verantwortlichen)
  • Außerdem kann die Polizei ab 01. April Verwarnungsgelder in Höhe von bis zu 55 € aussprechen.

    Über die weiteren Bußgelder informieren wir Euch, sobald diese veröffentlicht wurden.

    Es gibt aber auch eine Lockerung: Es ist jetzt im Ausnahmefall erlaubt, das Haus mit maximal einer Person zu verlassen, die nicht in eurem Haushalt wohnt. Dies bezieht vor allem auf die Unterstützung für Seniorinnen und Senioren.

    Bleibt gesund und passt auf Euch auf,

    Euer FP-Team