Stadionverbot – was kann ich tun?

sv-richtlinien

Ihr habt ein Stadionverbot erhalten oder es wurde euch angekündigt? Keine Panik! Wendet euch an uns und wir werden euch bei eurem weiteren Vorgehen unterstützen. Für betroffene Fans, die ein Stadionverbot durch die SG Dynamo Dresden erhalten haben, gibt es bei uns bereits ein etabliertes Bewährungsmodell und eine Stadionverbotsanhörungskommission.

Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK)

Ein Stadionverbot sollte das letzte Mittel zur Durchsetzung des Hausrechts für die Vereine sein. Vor der Aussprache von (bundesweiten) Stadionverboten kann laut den DFB-Richtlinien den Betroffenen durch den Verein eine Ahhörung ermöglicht werden. Aber auch Personen die bereits ein Stadionverbot von der SG Dynamo Dresden erhalten haben, soll die Gelegenheit einer Anhörung gewährt werden. Daher regte das Fanprojekt Dresden die Einrichtung einer Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK) bei der SG Dynamo Dresden an, welche 2006 etabliert wurde.

Mitglieder der SVAK:

  • Stadionverbotsbeauftragte/r des SG Dynamo Dresden e.V.
  • Fanbeauftragte/r des SG Dynamo Dresden e.V.
  • ein/e Vertreter/in des Fanprojekt Dresden e.V.
  • ein/e Vertreter/in aus dem Bereich der Jugendhilfe

Was macht die SVAK?

Die SVAK wird von der Geschäftsführung (GF) von Dynamo Dresden berufen. Die SVAK gibt den von Dynamo Dresden mit Stadionverbot (SV) belegten Personen bzw. denen die Erteilung eines SV droht, auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Die SVAK berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die GF aus (z.B. Aufhebung eines SV; SV auf Bewährung aussetzen, evtl. unter Auflagen; Reduzierung eines SV, evtl. unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der GF.

Wie kann man sich an die SVAK wenden?

Die Person, der die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhält eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Anhörung vor der SVAK. In dem Anschreiben befindet sich die Adresse (SG Dynamo Dresden e.V., zu Hd. Stadionverbotsanhörungskommission, Lennéstr. 12, 01069 Dresden bzw. Email: [email protected]), an die innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Antrag auf Anhörung zu stellen ist. Die betroffene Person formuliert dafür ein formloses Schreiben an obige Adresse mit der Bitte um eine mündliche Anhörung und der Schilderung der Situation.

Personen, die bereits ein von der SGD ausgesprochenes SV erhalten haben und diesbezüglich noch nicht von der SVAK angehört wurden, können sich ebenfalls schriftlich an obige Adresse wenden und eine Anhörung erbitten.

Bewährungsmodell

Für Fans, deren Stadionverbot auf Bewährung unter Einhaltung von Auflagen ausgesetzt oder reduziert wurde, kann je nach Fall das Bewährungsmodell in enger Abstimmung zwischen der SG Dynamo Dresden und dem Fanprojekt angewandt werden. Mehr Informationen darüber erhalten Betroffene, wenn sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) in Verbindung setzen. Auch die Fanabteilung der SGD gibt euch Auskunft darüber.

Die aktuellen SV-Richtlinien des DFB findet ihr hier: