Rückblick: Fanrechte-Tag 2015

Rückblick: Fanrechte-Tag 2015

fanrechtetagAm vergangenen Donnerstag nahm Ronald vom Fanprojekt Dresden gemeinsam mit einem Vertreter der Schwarz-Gelben Hilfe am „Fanrechte-Tag“ in Berlin teil. Die Veranstaltung wurde von der AG Fananwälte organisiert und befasste sich mit polizeirechtlichen Möglichkeiten und Grenzen insbesondere am Spieltag, den behördlichen Umgang mit Daten sowie der Weitergabe von Verbandsstrafen durch die Vereine an Fußballfans.

Am Vormittag wurde vor allem über „klassische“ Berührungspunkte von Fußballfans mit Behörden debattiert, wobei interessante Ansätze, die auch für uns als Fanprojekt von großer Bedeutung sind, dargestellt wurden. So gibt es aktuell eine juristische Prüfung, inwiefern die Kombination aus Meldeauflagen und Betretungsverboten für Fans an einem Spieltag zulässig sind. Zudem verwiesen die Anwälte Waltraut Verleih und Jahn-Rüdiger Albert darauf, dass ein Widerspruch auf Verwaltungsakte sorgfältig geprüft werden muss, da dadurch teilweise enorme Kosten auf die Betroffenen zukommen können. Dies trifft beispielsweise auch auf erkennungsdienstliche Behandlungen bei der Polizei zu, bei denen ein ausgesprochener Widerspruch zuweilen auch mit einem Kostenbescheid „gekontert“ wird. Wenn möglich, sollte bereits ein Anwalt zu erkennungsdienstlichen Behandlungen herangezogen werden.

Interessant waren darüber hinaus auch die Ausführungen zur Abkürzung „ACAB“, die auch Dresdner Fußballfans immer wieder Identitätsfeststellungen im Rahmen von Fußballspielen einbringt. Aktuell gibt es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Abkürzung „FCK CPS“. Dieses besagt, dass die Abkürzung nicht unmittelbar beleidigenden Charakter hat und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, sofern sich die Äußerung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht. Dies betraf im konkreten Fall das Tragen dieser „Botschaft“ im öffentlichen Raum. Grundsätzlich ist beim Verwenden dieser Abkürzung also abzuwägen, ob man bei einer Veranstaltung mit Polizei rechnen muss – beim Fußball ist dies normalerweise der Fall. Man läuft also im Rahmen von Fußballspielen weiterhin Gefahr, für das Tragen von „ACAB“- oder „FCK CPS“-Schriftzügen belangt zu werden. (mehr …)